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Bundesgesundheitsminister
Dr. Philipp Rösler: Neuordnung des Arzneimittelmarktes macht Weg
frei für mehr Wettbewerb , zum Schwerpunkt: Gesundheit - 11.
November 2010 - Pressemitteilung
Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat die heutige
Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
(AMNOG) im Deutschen Bundestag begrüßt. "Mit dem
Reformgesetz machen wir den Weg frei für fairen Wettbewerb und
eine stärkere Orientierung am Wohl der Patienten. Wir schaffen
eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von
Medikamenten. Zusatznutzen und Wettbewerb bestimmen künftig den
Preis. Zudem entlasten wir die Ärzte von bürokratischen
Lasten und sorgen für mehr Information der Bürger durch eine
unabhängige Patientenberatung", sagte der Minister im Anschluss.
Die Umsetzung der Reform des GKV-Arzneimittelmarktes geschieht durch
einen Dreiklang aus strukturellen Veränderungen, dem Abbau von
Überregulierung und
kurzfristigen Einsparungen. Der kurzfristige Handlungsbedarf war auch
deshalb besonders groß, weil die Arzneimittelausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung stark gestiegen sind. Das heute
verabschiedete Gesetz sieht deshalb zusammen mit einer bereits am 30.
Juli 2010 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz zur Änderung
krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
(GKV-ÄndG) Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2
Milliarden Euro vor.
Besonders hoch war der Ausgabenanstieg bei der Markteinführung
neuer Arzneimittel. Den hohen Herstellerpreisen steht längst nicht
immer ein adäquater Zusatznutzen gegenüber. Zudem sind die
Preise für wirklich innovative Arzneimittel mit deutlichem
Zusatznutzen häufig sehr hoch. Sowohl bei der Preisbildung
für innovative Medikamente als auch bei der Zusatznutzenbewertung
neuer Arzneimittel gab es deshalb einen grundlegenden Korrekturbedarf.
Strukturelle Reformen und Deregulierung durch das Gesetz
Für alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller künftig
Nachweise für einen Zusatznutzen vorlegen. Sofort nach
Markteinführung wird eine kompakte, transparente Nutzenbewertung
durchgeführt. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die
Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt.
Für Arzneimittel mit Zusatznutzen werden die Preise auf Basis der
Zusatznutzenbewertung in fairem Wettbewerb ausgehandelt. Mit der
Neuregelung sollen rund 2 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden.
Pharmazeutische Unternehmen können ihre Preise künftig nicht
mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Ein fairer Ausgleich muss in
direkten Verhandlungen
zwischen dem jeweiligen Arzneimittelhersteller und den gesetzlichen
Krankenkassen gefunden werden. Das stärkt den Wettbewerb. Beide
Seiten sollen künftig
innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen
Arzneimittels über Rabatte auf den vom Hersteller gewünschten
Preis verhandeln.
Kernpunkt der Deregulierung ist die Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung
sowie der Zweitmeinungsregelung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen
werden verschlankt. Therapie- und Verordnungsausschlüsse werden
klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und
wirkstoffgleiche Arzneimittel werden wettbewerblicher und
patientenfreundlicher gestaltet. Insgesamt wird unnötige
Bürokratie für Versicherte und Leistungserbringer erheblich
abgebaut.
Ausführliche Informationen zur Reform des GKV-Arzneimittelmarktes finden Sie in beigefügtem Hintergrundpapier
Quelle:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/pm.10-12-17-amnog-gkvfing-bundesrat.html?__nnn=true
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